Recht aktuell
Verkehrsunfall
Wußten Sie, daß bei unverschuldeten Verkehrsunfällen die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten übernimmt?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die Anwaltskosten des Geschädigten zu dessen Schaden und sind damit von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen.
Bitte beachten Sie, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung "nicht Ihr Freund" ist. Seien Sie kritisch, wenn die Versicherung Sie kurz nach dem Unfall anruft und mitteilt, dass Ihr Schaden schnell und unkompliziert reguliert wird. Die Versicherung klärt Sie nicht über Ihre Ansprüche und Möglichkeiten auf und reguliert Ihre Ansprüche i.d.R. nur unvollständig.
Wir empfehlen daher, die komplette Unfallregulierung uns zu übergeben. Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab und setzen sämtliche Ihrer Ansprüche durch. Teilen Sie der Versicherung mit, dass Sie sich anwaltlich vertreten lassen und nehmen Sie schnell Kontakt mit uns auf.
Zu schnell oder zu dicht aufgefahren?
Haben Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes erhalten?
Lassen Sie uns den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zukommen zur Prüfung der Rechtslage und der Erfolgsaussichten.
Wir beraten Sie auch hinsichtlich Ihres aktuellen Punktekontos im Flensburger Verkehrszentralregister und über Ihre Möglichkeiten und Ihre Gesamtsituation.
Die Kosten für die anwaltliche Vertretung in einem Bußgeldverfahren trägt die Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, bieten wir auf Anfrage eine kostengünstige Erstberatung.
Schüler und Studenten
Gerne beraten wir Schüler und Studenten bei rechtlichen Fragen und Problemen aller Art. Hierbei nehmen wir auf die finanziellen Verhältnisse besondere Rücksicht und beraten Sie zusätzlich über die Möglichkeiten der Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

